Allgemein
Die Słupsker Archivfiliale fing laut der Verordnung des Staatsarchivsoberleiters
vom 28. Juli 1952 an zu funktionieren. Die Verordnung schuf in Słupsk
das Kreisstaatsarchiv, das dem Woiwodschaftsstaatsarchiv in Gdańsk unterstand.
Die weiteren Reformen änderten die Słupsker Filialezugehörigkeit. Sie gehörte dann
zum Staatsarchiv Szczecin und funktionierte auf dem Gebiet des ehemaligen Słupsker
Kreises. Seit 1957 umfasste sie noch die Gebiete der Kreisen: Bytów, Sławno und Miastko.
Bis zur Bildung des Koszaliner Woiwodschaftsarchivs funktionierte die obengenannte Filiale
auch auf den östlichen Gebieten des Koszaliner Kreises. Ab 1. Februar 1961 wurde
die Filiale in Słupsk zur Abteilung des Staatsarchivs Koszalin. Dieser Wechsel brachte
mit sich bedeutende Strukturänderungen, Aufgabensteigerung, Arbeitsbeschaffung
und Sitzänderung. Die nächste Reform vom 28. Mai 1975 verursachte weitere Änderungen.
Seit der Sitzveränderung vom 17. Oktober 1979 versuchte man noch das Staatsarchiv
Słupsk zu berufen. Das Staatsarchiv Słupsk fing am 23. Januar 1980 an
zu funktionieren und umfasste das ganze Gebiet der Słupsker Woiwodschaft.
Das dauerte bis 31. Dezember 1994. Dann wurde das Słupsker Archiv laut der Verordnung
des Nationalbildungsministers vom 27. Dezember 1994 wieder mit dem Koszaliner
Staatsarchiv verbunden und dieser Zustand dauert bis heute.



